Zum Inhalt springen

Verfassungsgericht Nord-Makedoniens bestätigt Parlamentsauflösung

Das Parlament der Republik Makedonien hatte sich am 16. Februar 2020 durch Beschluss selbst aufgelöst und dadurch seine Legislaturperiode beendet. Laut Verfassung müssen in diesem Fall innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden, welche für den 12. April 2020 angesetzt waren. Aufgrund der Corona-Krise und des daraus resultierenden Ausnahmezustandes wurden die Parlamentswahlen verschoben. Dadurch stand ein gewähltes Parlament innerhalb der Staatsorganisation der Republik Nord-Makedonien nicht mehr zur Verfügung.

Einige Abgeordnete sahen die Selbstauflösung des Parlaments als Unwirksam an, da der Zweck der Selbstauflösung, die vorgezogenen Neuwahlen, nicht erreicht werden könne. Sie forderten die Wiedereinsetzung des bisherigen Parlaments. Dies lehnte der Parlamentsparlament Talat Xhaferie  als verfassungswidrig ab.

Eine Klage der Befürworter für eine Wiedereinsetzung des bisherigen Parlaments wurde am 06. Mai 2020 vor dem Verfassungsgericht verhandelt und entschieden. Durch Urteil stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Selbstauflösung des Parlaments wirksam und seine Legislaturperiode beendet sei. Es gäbe keine Grundlage für die Wiederaufnahme der Sitzungen des bisherigen Parlaments. Nur die Bürgerinnen und Bürger Nord-Makedoniens können durch Wahl die Einsetzung eines neuen Parlaments mit einer neuen Legislaturperiode bestimmen. Aufgrund des Ausnahmezustands verlängert sich die Frist entsprechend, in welcher eine Neuwahl stattfinden muss. Voraussichtlich frühestens im Juni 2020 können dann Parlamentswahlen stattfinden.